faire Konditionen

 

Bei der Roadhouse-Music-School werden Semester-Verträge geschlossen, die sich an den sich in der Dauer an den Schulhalbjahren orientieren.

Man kann zwei Wochen vor Vertragsablauf schriftlich kündigen.

Wird nicht gekündigt, geht‘s automatisch für ein halbes Jahr weiter.

Ändert sich die Gruppenstärke, werden auch die Beiträge angepasst und bei Krankheit muss nicht bezahlt werden (bei Vorlage eines Attestes).

 

Preise

 

Unterrichtsform

monatlicher Beitrag*

Einzelunterricht

 

Kleingruppenunterricht

(2 Teilnehmer)

 

Gruppenunterricht

(ab 3 Teilnehmer)

 

Pampers-Rocker

(musikalische Früherziehung)

75,00 €

 

60,00 €

 

 

45,00 €

 

 

29,00 €

*gilt bei Vertragsabschluss über ein Semester (Pampers-Rocker 2 Semester) und Bankeinzug

 

 

leider oft mißverstanden:

Die Zahlungsweise bei der Roadhouse-Music-School

 

Auf unserer Preisliste sind alle Preise ausgewiesen - pro Stunde - pro Semester- und pro Monat.

Die Semester laufen buchungstechnisch jeweils sechs Monate von August bis Januar sowie von Februar bis Juli.

In dieser Zeit, in der wir uns unterrichtstechnisch jeweils an einem Schulhalbjahr orientieren, kriegen wir 20 Stunden Unterricht durch.

 

Beispiel Einzelunterricht:

 

Die Stunde ist mit 22,50 € angegeben,

das Semester mit 450,00 € (20 x 22,50)

und der Monat mit 75,00 € (450,00 / 6 Monate).

 

Natürlich werden die Ferien und unterrichtsfreien Zeiten buchungstechnisch durchbezahlt. Aber es wird deutlich, dass nicht mehr gezahlt wird, als die vertraglichen Stunden.

 

Warum so und nicht anders?

Ausgehend von den Preisen für den Einzelunterricht würde in einem Monat, in dem kein Unterricht statt findet (wie z.B. im August) nichts gezahlt. In einem Monat, in dem nur ein, zwei oder drei Stunden statt finden, wären entsprechend 22,50 €, 45,00 € oder 67,50 € fällig. Dafür aber in einem Monat mit vier Stunden 90,00 € und in den wenigen Monaten, die auf fünf Stunden kommen sogar 112,50 €! Das sind sechs verschiedene Abrechnungsergebnisse pro Schüler!

Das bitte multiplizieren mit 3 Räumen, 5 Tagen und das Ganze dann nochmal für den Kleingruppen- und den Gruppen-Unterricht. 

 

Wenn wir diese taggenaue Abrechnung führen würden, müßten wir einen Verwaltungsaufwand betreiben, der die Unterrichtsbeiträge unverhältnismäßig verteuern würde. Darum haben wir uns auf die gleichmäßige Verteilung auf die jeweiligen sechs Kalendermonate entschieden.

Wir geben den Vertrag und die Lastschriftdaten einmal ein und müssen diese bis zu einer Vertragsänderung oder Kündigung nicht mehr anfassen.

Das spart Kosten, hält den Arbeitsaufwand gering und wir können uns mehr auf die Musik konzentrieren.

 

Und das macht in der Musikschule doch Sinn, oder?

 

 

Warum gibt es bei euch andere Preise als bei der Kreismusikschule?

Weil wir die Roadhouse-Music-School sind und nicht die Kreismusikschule!

Das sind zwei völlig unterschiedliche Organisationen. Sogar der Unterricht läuft anders ab.

 

und wo liegen die Unterschiede?

 

Die Kreismusikschule ...

 

Die Roadhouse-Music-School ...

Die Kreismusikschule ist eine Schule in öffentlicher Trägerschaft.

 

 

Die Roadhouse-Music-School ist eine private Musikschule und als solche ein kaufmännisch geführtes Unternehmen.

 

 

Eine Erhebung des Deutschen Musikrates (siehe www.miz.org) zeigt, dass in 2009 der Gesamt-Etat an öffentlichen Musikschulen (stellvertretend wurden hier die VdM-Musikschulen untersucht) nur zu 48% aus den Unterrichtsbeiträgen finanziert wird.

 

http://www.miz.org/intern/

uploads/statistik2.pdf

 

 

Der Gesamt-Etat der Roadhouse-Music-School wird zu 100% aus Unterrichtsbeiträgen finanziert.

Die Kreismusikschule ist als Schule in öffentlicherTrägerschaft von der Mehrwertsteuer befreit.

 

Egal, wer dort unterrichtet.

Die Roadhouse-Music-School zahlt  Mehrwertsteuer auf jeden einzelnen eingenommenen Euro!

 

Eine Befreiung ist nur für einzelne Musik-Dozenten unter ganz bestimmten und strengen Voraussetzungen möglich.

 

 

Die Kreismusikschule unterhält keine oder nur wenige "eigene" Räumlichkeiten, für die Miete gezahlt werden muss. 

Unterrichtsräume werden von den Kommunen z.B. in Schulen bereitgestellt. 

 

 

Die Roadhouse-Music-School  unterhält am Markt 15 in Hückelhoven drei Unterrichtsräume. Es werden Miete, Nebenkosten und Strom gezahlt.
Die Kreismusikschule muss keinen Gewinn erwirtschaften, denn sie ist in öffentlicher Trägerschaft.

Die Roadhouse-Music-School macht Gewinn. Das muss sie auch, denn als Inhaber und Einzelunternehmer verdiene ich mir damit meine Brötchen.

 

 

Die Kreismusikschule erhält Zuschüsse aus dem Haushalt des Kreises Heinsberg zur Förderung der Kultur,

der Bildung

und der kulturellen Bildung ;-))

Als Inhaber der Roadhouse-Music-School bin ich Unternehmer und trage somit das gesamte Risiko alleine.

Zuschüsse bekomme ich nicht.

Macht aber trotzdem Spaß.

Und lernen tut man bei uns auch was ;-))

 

Die Kreismusikschule orientiert sich fest an mehr oder weniger vorgegebenen Lehrplänen (z.B. Musterlehrpläne des VdM)

Die Dozenten an der Roadhouse-Music-School gestalten den Unterricht, wie bereits unter "Konzept" beschrieben, "frei Schnauze".

Das heißt nicht, dass wir Lehrpläne grundsätzlich verteufeln, wir verfolgen nur einen anderen Ansatz.

Nämlich den, dass man das was man gern tut, meistens auch richtig gut macht.

 

Warum sollen wir also einen jugendlichen Schüler, der Metallica auf der E-Gitarre zocken will, auf der Konzert-Gitarre durch einen klassischen Tanz des 17. Jahrhunderts quälen? Das geht in die Binsen!

Und dass bei uns die (manchmal auch quälende) Theorie nicht zu kurz kommt, weiß jeder spätestens dann, wenn er mal bei mir Stunden hatte ;-))

 

Übrigens könnte man bei der Roadhouse-Music-School durchaus auch den klassischen Tanz des 17. Jahrhunderts lernen - wenn man denn will.

  

Roadhouse

Music

School

Inh. Andreas Rodenbücher

Markt 15

41836

Hückelhoven

02433 446 447

 

 

   Open!    Find_us  

  Kontakt  

   About us     Impressum  

   Gästebuch    Videos